Montag, 19. Dezember 2016

Bundesjustizminister verletzte Grundrechte

von Thomas Heck...

Unsere Freiheit ist in Gefahr. Wenn Regierung und Bundesjustizminister Maas und seine Stasi-Gehilfen der Antonio-Amadeus-Stiftung, namentlich Annette IM Kahane , versuchen, Hatespeech auf Facebook zu verhindern, ist es nur ein Versuch, anderen Meinungen mundtot zu machen. Ein klarer Verstoß gegen die Verfassung.


Wer sich auf Facebook oder Twitter äußert, tut dies in einer Form eines elektronischen Briefes an verschiedene Adressaten, ggf. öffentlich im Rahmen eines offenen Briefes. Jegliche Versuche, derartiges zu verhindern, ist ein glasklarer Verstoß gegen Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht hat, seine Meinung (und sei auch noch so abstrus) in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Auch die Leser werden in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschnitten, denn auch sie haben das Recht, sich aus allgemeine zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dass man im Jahre 2016 einen Bundesjustizminister der SPD an das Grundgesetz erinnern muss, ist der eigentliche Skandal. Das Maß ist voll, Herr Maas.

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