Freitag, 31. März 2017

Jugendstrafrecht für Jedermann - trotz zweier Gutachten

von Thomas Heck...

Merkel hat Blut an den Händen. Der Anschlag vom Breitscheidplatz trägt ihre blutig Verantwortung. Auch im Fall der Freiburger Studentin hat die Kanzlerin Blut an ihren Händen, auch wenn hier gerne die Verantwortung an die griechischen Kollegen abgeschoben wird, wo Hussein K. schon mal wegen einer Gewalttat auffällig war. Bei funktionierender Rechtssprechung hätte dieser Flüchtling niemals deutschen Boden betreten dürfen. Doch der Skandal ist noch lange nicht vorbei.



Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen erhoben. Hussein K. sei vor dem Landgericht Freiburg nach Jugendstrafrecht angeklagt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Einen Termin für den Prozess gebe es noch nicht. Die 19 Jahre alte Studentin war im Oktober 2016 vergewaltigt und getötet worden. Sieben Wochen später war der Verdächtige festgenommen worden. 



Der Flüchtling hatte angegeben, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war. Weil Zweifel jedoch nicht ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie erklärt aber nicht, warum überhaupt Gutachten in Auftrag gegeben werden, wenn diese hinterher nicht berücksichtigt werden? In Zukunft behauptet jeder Großvater minderjährig zu sein und wird nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil man Zweifel an seiner Altersangabe nicht ausräumen kann? Rechtsstaat absurd.


Ein Haar hatte die Ermittler auf die Spur des mutmaßlichen Täters geführt. Hussein K. war 2015 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen und bei einer Familie untergebracht. Fingerabdrücke belegen, dass der Verdächtige bereits zuvor ein Gewaltverbrechen an einer jungen Frau in Griechenland begangen hatte. Das hatte ein leitender Ermittler der griechischen Behörden gegenüber "Spiegel Online" bestätigt.


Demnach war vor rund zwei Jahren in Griechenland ein junger Mann mit dem Namen Hussein K. angeklagt und verurteilt worden. Ihm wurde zur Last gelegt, 2013 auf Korfu eine Griechin beraubt und eine Steilküste hinabgestoßen zu haben. Die Frau hatte schwerverletzt überlebt. Hussein K. war daraufhin zu zehn Jahren Haft im Jugendgefängnis in Volos verurteilt worden. Bereits im Oktober 2015 war er wieder unter der Auflage entlassen worden, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden. 


Dieser Auflage sei Hussein K. aber nicht nachgekommen, berichtete im Dezember die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Nach dpa-Informationen war der Verdächtige nach seiner Entlassung aus der Haft und dem Untertauchen von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Weder Interpol noch das Schengener Informationssystem (SIS) seien alarmiert worden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach von einem "eklatanten Versagen" griechischer Behörden. Der ist gut, lieber Bund Deutscher Kriminalbeamter. Hier liegt ebenfalls ein eklatantes Versagen der deutschen Behörden vor. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen