Donnerstag, 15. Februar 2018

Flüchtlinge: Gutmenschen genießen die Anerkennung, zahlen hierfür soll der Staat...

von Thomas Heck...

Sahra Wagenknecht redet viel Unsinn daher, doch in einem Punkt hatte sie im Rahmen der Bankenkrise etwas sehr Wahres gesagt. Die Banken versuchen, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren, hieß es im Zusammenhang mit der Euro-Schuldenkrise und dem Zusammenbruch Griechenlands.

So was geht auch für Privatpersonen und mit der Flüchtlingskrise die einmalige Gelegenheit für Jedermann, sich einmal wie eine Bank fühlen zu können. Man übernahm einfach eine Bürgschaft für Flüchtlinge, reklamierte die gesellschaftliche Anerkennung und das Glücksgefühl, etwas Gutes getan zu haben, für sich, privatisierte also den Gewinn aus dieser Bürgschaft, während man dachte, die Kosten und Pflichten an den Staat delegieren, an die Gemeinschaft abtreten zu können. Zahlungen sozialisieren war das Stichwort. Da haben die aber die Rechnung ohne den Staat gemacht, der zwar das Land mit illegalen Einwanderern ungemindert flutet, die Kosten hierfür schamlos sozialisiert, und dennoch freiwilliges Engagement von Gutmenschen pekuniär ausnutzen wird, wenn sich die Chance hierfür ergibt. Dummheit muss halt bestraft werden.



Als William Eichouh im Jahr 2014 eine Verpflichtungserklärung für seinen Bruder und dessen Ehefrau abgab und damit für die beiden Flüchtlinge bürgte, konnte er noch nicht ahnen, dass ihn diese Entscheidung einmal an den Rande des finanziellen Ruins führen würde.

Damals erklärte sich Eichouh, der in Harsewinkel lebt und deutscher Staatsbürger ist, gegenüber der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh bereit, für den Lebensunterhalt der beiden Familienangehörigen aus Syrien aufzukommen, und damit für eine gewisse Zeit die Kosten der Syrer zu tragen, bis sie ihre Anerkennung als Flüchtlinge erhalten haben. Die Anerkennung erhielten sie auch nach wenigen Monaten.



Bleibt auf den fünfstelligen Kosten sitzen

Doch jetzt, rund drei Wochen nach einer entscheidenden Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, stellt sich alles ganz anders dar. Eichouh bleibt auf hohen, fünfstelligen Kosten sitzen, befürchtet gar weitere Nachzahlungen, und versteht das alles noch immer nicht. „Es handelt sich in meinem Fall um eine Irreführung von der Regierung und der zuständigen Beamtin. Ich weiß ganz genau, was es heißt, Bürge zu sein und weiß auch ganz genau, was ich die Beamtin gefragt habe, und was sie geantwortet hat", sagt Eichouh gegenüber nw.de.

Weiter will er sich aber nicht öffentlich äußern. Denn sein Fall hat hohe Wellen geschlagen, bundesweit berichteten Medien. Als Reaktion auf einen online erschienenen Artikel der Tageszeitung Die Welt gab es viele hässliche Kommentare aus der rechten Ecke, die ihm Angst bereiten, berichtet Eichouh. Der Ingenieur ist verheiratet und Vater von drei Kindern.


Jobcenter kann keine Kosten für Versicherung in Rechnung stellen

Das Oberverwaltungsgericht hat die Haftung von Flüchtlingsbürgen zwar in seiner Entscheidung vom 8. Dezember eingeschränkt, aber in einem weitaus geringeren Maße als von den Klägern – Eichouh und ein türkischer Staatsangehöriger – gehofft. Wer im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme für einen syrischen Flüchtling eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, muss auch künftig für dessen Lebenshaltungskosten aufkommen – und zwar auch dann, wenn derjenige eine Asylberechtigung hat oder als Flüchtling anerkannt wurde. Die Jobcenter können den Bürgen aber keine Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in Rechnung stellen.

„Es ist eine Erleichterung, aber es ist immer noch zuviel Geld für mich", sagte Eichouh unmittelbar nach der Verhandlung. Das Jobcenter in Paderborn verlangt von ihm nun rund 5.200 Euro für geleistete Sozialleistungen zurück. Mehr als 3.000 Euro muss er nach dem Urteil zahlen. Eichouhs Sorge: Er rechnet nun mit weiteren Forderungen des Jobcenters in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Denn die 5.200 Euro decken nicht alle Sozialleistungen des Jobcenters für seinen Bruder und dessen Frau ab.


Aufnahmeprogramm: Verpflichtung für Lebensunterhalt aufzukommen

Gegenüber der Welt sprach Eichouh von Schulden in Höhe von 40.000 Euro, die jetzt ein Inkassobüro für das Jobcenter eintreiben würde. Für den 46-jährigen Harsewinkeler ist das eine große Belastung. Er habe drei Kinder und einen Hauskredit abzuzahlen, sagte er vor dem Prozess.

Hintergrund der Entscheidung ist die damalige Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses humanitären Landesaufnahmeprogramms konnten syrische Flüchtlinge ab 2013 nach Deutschland kommen, wenn jemand hier sich verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen.

Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014. Strittig war, wie lange diese Verpflichtungserklärung die Bürgen binden sollte. Nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von April 2015 sollte die Verpflichtungserklärung enden, wenn Syrer einen Aufenthaltstitel nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren haben. Demgegenüber war das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung auch danach noch weiter gilt.


Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Nach dem neuen Integrationsgesetz von 2016 endet die Dauer der Verpflichtungserklärung nun pauschal nach fünf Jahren, für die Altfälle von 2013 und 2014 dagegen bereits nach drei Jahren. Im Januar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diejenigen, die eine Verpflichtung für einen Flüchtling abgegeben haben, auch dann bürgen müssen, wenn er ein Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Dieser Rechtsprechung ist das Oberverwaltungsgericht nun weitgehend gefolgt. Der vorsitzende Richter ließ es nicht gelten, dass Eichouh argumentierte, der damalige Innenminister habe die Aussage getätigt, die Verpflichtungserklärung dauere nur so lange, bis derjenige als Flüchtling anerkannt wird. „Sie haben Ihre Verpflichtungserklärung vor der Ausländerbehörde früher abgegeben", sagte er. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen.

Aus der Neuen Westfälischen

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