Mittwoch, 28. Mai 2014

Eine Karriere in Deutschland

von Thomas Heck

Um in Deutschland Karriere zu machen, bedarf es einiger Parameter, die erfüllt werde sollten. Da steht im Vordergrund natürlich Fleiß in der Schule, die richtige Berufswahl und sicher auch ein wenig Glück und Talent. Zielführend sicher auch ein Elternhaus, welches liebt, fordert und fördert. Dann steht einer beeindruckenden Karriere im deutschen Berufsalltag nicht mehr viel ilm Wege. 

Oder Sie wählen als angehender Bürger, gerne mit Migrationshintergrund den Weg der Gewalt. Denn das funktioniert auch sehr gut als Karrieresprung, wenn auch quasi nur auf dem zweiten Bildungsweg. So berichtete die Welt kürzlich von einem Intensivtäter, der es nach täglichen Prügelexzessen und Totschlag und nach einem Gefängnisaufenthalt nun doch noch zu etwas gebracht hat. Denn es strebte in ihm nach einem vom Staat bezahlten und sicheren Job. Zum Sozialarbeiter im Dienste des Staates, bezahlt von unseren Steuergeldern. Diese leider nicht ungewöhnliche Karriere vom Intensivtäter zum Sozialarbeiter kann es außer in den skandinavischen Ländern oder in Holland wohl nur in Deutschland geben. Da alimentiert der deutsche Staat diejenigen, die zuvor seine Bürger ein Leben lang drangsaliert, gedemütigt und geprügelt haben, sofern er nicht den einen oder anderen ins Jenseits befördert hatte. Wer also das Glück hätte, diese Prügelattacken zu überstehen, könnte künftig sogar die Dienste des Täters als Sozialarbeiter in Anspruch nehmen, wenn es einem mal so richtig schlecht geht und es ihm nach Rache dürstet.

Die Botschaft für den gewaltbereiten Jugendlichen aus dem Ghetto ist klar. Schule und Bildung, Sprachkenntnisse und Integration sind nicht so wichtig. Zielführender wäre die Karriere als Intensivtäter, vorbereitet und angeleitet durch ehrenamtliche und hauptberufliche Sozialarbeiter, stahlgehärtet in von öffentlichen Geldern bezahlten Box- oder Karatekursen, um nach einer kleineren Bewährungsstrafe, eine Sozialstunde hier und da oder gar einem sanatoriumsgleichen Gefängnisaufenthalt geläutert und durch Gutachter als ungefährlich für die Öffentlichkeit bewertet nahtlos in den öffentlichen Dienst oder einer Trägerschaft aus dem sozialen Komplex zu wechseln, um die nächste Generation von Straftätern beizubringen, wie Integration in Deutschland wirklich funktioniert.

Dass das deutsche Gerichtswesen die Resozialisierung und nicht die Strafe in den Fokus stellt und sich mehr um die Täter, denn um die Opfer kümmert, ist hinlänglich bekannt. Dafür auch noch öffentlich Werbung zu machen, ist unanständig und ein Schlag in das Gesicht der Opfer, die oftmals aufgrund seelischer Gebrechen infolge dieser Straftaten oftmals nicht in der Lage sind, einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Das ist doch tröstlich, dass die Totschläger von Johnny K. jetzt schon wissen, wie es nach ihrer Haft beruflich weiter gehen wird. Da wird sich schon ein Träger finden, der diese Mitbürger in den Schoß der Gesellschaft zurückführt, angeleitet vom deutschen Gutmenschen, der das Gute im Menschen sieht. Denn Deutschland ist wirklich das Land, in dem Milch und Honig fließen. Außer man ist ein Opfer von Straftaten. Oder man hält sich an die Gesetze. Willkommen im Land der Bekloppten. Ich frage mich, ob Johnny K. diese Unterstützung bekommen hätte, hätte er den Angriff überlebt.

Dienstag, 13. Mai 2014

Wie der Westen Russland aufrüstet

von Thomas Heck

Verkehrte Welt. Es gab einmal eine Zeit, da standen sich der West- und der Ostblock bis an die Zähne bewaffnet an der deutsch-deutschen Grenze gegenüber. Niemand wäre jemals auf die Idee gekommen, der anderen Seite modernste Waffentechnik zu verkaufen, zum einen weil man im Fall des Falles nicht in die Mündung der eigenen selbst produzierten Kanone blicken wollte, zum anderen, und das war das eigentliche Hauptargument, nicht einen eventuellen Technologievorsprung an den potentiellen Gegner zu verkaufen. Ein solches Verhalten wäre destruktiv und selbstzerstörerisch und gefährdet im hohen Maße die eigenen Soldaten und letztlich die eigene Sicherheit. Dies ging sogar soweit, dass damalige Kleincomputer vom Typ ZX81 und C64 auf der schwarzen Liste standen und der Export dieser Geräte in den Ostblock nicht gestattet war. Denn der Westen war überlegen, da konnte ein Erich Honecker noch so fort öffentlichkeitswirksam einen Mega-Chip präsentieren, wie er wollten, der Osten kam in dieser Frage nie an den Westen heran.

Auch was die Qualität und Leistungsfähigkeit der Waffensysteme anbelangte, war der Westen immer überlegen. Im Osten war das bekannt und es wurde versucht, Qualität durch Quantität zu kompensieren. Ob das funktioniert hätte, musste gottlob niemals unter Beweis gestellt werden. In verschiedensten Kriegen außerhalb Europas trafen jedoch westliche und östliche Waffentechnologie aufeinander. In den Nahostkriegen konnte das kleine Israel immer wieder unter Beweis stellen, dass es die besseren Waffen hatte, im Libanonkrieg 1982 war die Überlegenheit westlicher Kampfflugzeuge so hoch, dass es den Russen kalte Schauer über den Rücken gejagt haben musste. Im Golfkrieg 1990 zur Befreiung Kuwaits, wurde die technologische Überlegenheit in allen Bereichen öffentlichkeitswirksam unter Beweis gestellt. 

Russland hätte sich für seine Zukunft Sorgen machen müssen, wäre da nicht das Ende des kalten Krieges dazwischengekommen, welches seinen Höhepunkt mit der deutschen Wiedervereinigung hatte. Während allerorten im Westen die Meinung vertreten wurde, man hätte keine Feinde mehr, konnte Abrüstung und Abbau der eigenen Streitkräfte vorangetrieben und unter dem Begriff "Friedensdividende" subsummiert werden. Russland hat das in den letzten 20 Jahren sehr genau beobachtet, seine eigenen Streitkräfte weiter aufgebaut und modernisiert. Rüstungsgeschäfte mit Russland sind schon lange keine Tabus mehr.

So wurde der breiten Öffentlichkeit erst in der Ukraine-Krise gewahr, dass die Rüstungsschmiede Rheinmetall in Russland eines der modernsten Gefechtsübungszentren aufbauen wollte, um den russischen Soldaten mit professioneller westlicher Unterstützung beibringen zu können, wie er letztlich doch erfolgreich gegen einen Feind, vielleicht irgendwann auch dem Westen, zeigen zu können, wie man Kriege gewinnen kann. 

Lenin sagte einmal, dass die Kapitalisten uns eines Tages den Strick verkaufen würden, an dem wir sie aufhängen werden. Recht hat er. Der Westen hat seine eigenen Interessen an Russland verraten, hat sich im Bereich der Energiepolitik in Abhängigkeiten begeben, die kurzfristig nicht aufgehoben werden können. Amerika ist abhängig von Russland was den Transport von Astronauten und Nachschub zur ISS, der internationalen Raumstation, anbelangt. Vielleicht ist das Grund, dass der Öffentlichkeit eine Einreiseverbot von 17 Oligarchen als harte Sanktionen verkauft werden. Russland führt seit Jahren einen Krieg gegen den Westen. Ein Krieg der Informationen, der es schafft, dass die westliche Bevölkerung Sympathien für Russland empfindet, während es die USA ablehnt. Sie haben es geschafft, dass der deutsche Gutmensch nicht mehr die USA als den Hort der Freiheit ansieht, sondern ein Russland. Ich bin mir gar nicht mehr so sicher, dass der Westen den Kalten Krieg gewonnen hat.


Montag, 12. Mai 2014

Der kategorische Imperativ ist der Anwalt!

von Dr. Eran Yardeni

Was normal tickende Bürger plötzlich dazu treibt, ihr eigenes Wohl aufs Spiel zu setzen und Superman-artig Zivilcourage zu zeigen, war mir seit eh und je ein unerklärliches Rätsel. Dieses mysteriöse Verhalten betrachte ich bestenfalls als infantil und bescheuert, schlimmstenfalls als Suizidversuch im Mantel der Nächstenliebe. 

Die folgende Geschichte, veröffentlicht auf Spiegel-Online, zeigt nicht nur, dass ich Recht habe, sondern auch dass ich mit meiner Meinung nicht allein stehe.

2012 suchte ein Maschinenbauunternehmen Kandidaten für den Job eines technischen Verkäufers. Mit dieser Aufgabe wurde ein Personalberater beauftragt. Nachdem der Berater die Unterlagen einer bestimmten Kandidatin an die Firma geschickt hatte, war er völlig überrascht und empört zu erfahren, dass die Firma „keine Frau für die Position“ wolle. Dieses Argument war nicht nur diskriminierend, es verstieß auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

Jetzt hatte unser Held zwei Möglichkeiten. Nach dem Vertrag zum Stillschweigen verpflichtet, könnte er einfach den Mund halten, wie jeder vernünftige Mensch, der das deutsche Justizsystem kennt, oder seinem Gewissen folgen, nämlich diese Information an die Kandidatin weiterzuleiten.

Der Berater, dummerweise davon ausgehend, dass er in einem Rechtsstaat lebt, hat sich für die zweite Alternative entschieden.

Mit dieser Information ausgerüstet hat die Kandidatin von der Firma Schadenersatz gefordert und auch bekommen – insgesamt 8.500 EUR. 

Damit ist aber diese Geschichte noch längst nicht vorbei, denn jetzt ist die Firma dran. Diese verklagte den Berater, weil er mit seiner gut gemeinten Aktion die Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt hatte. Sie will von ihm 11.500 EUR. 

Und was sagt das Oberlandesgericht in Frankfurt dazu? Das folgende Zitat stammt aus seiner Pressemitteilung vom 9.5.2014:

Mit einem gestern verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) einen Personalberater zu Schadenersatz verurteilt, weil er einer abgelehnten Bewerberin mitteilte, dass sein Auftraggeber sie als Frau nicht einstellen wollte (…) Zur Begründung führt es aus, der Beklagte sei schadenersatzpflichtig, weil er seine vertraglichen Verschwiegenheits- und Treuepflichten gegenüber der Klägerin verletzt habe.

Es liege auf der Hand, dass den Beklagten aus der Natur des Vertrages heraus, die Pflicht traf, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies umso mehr, als der Beklagte im Vorfeld - auf einem von ihm in Umlauf gebrachten Flyer - mit seiner strikten Diskretion geworben hatte. Diese Verschwiegenheits- und Treuepflicht habe der Beklagte verletzt, indem er der abgelehnten Bewerberin die Gründe für die Absage mitgeteilt und auf einen Verstoß gegen das AGG hingewiesen habe.

Der Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, zur Weitergabe dieser Gründe berechtigt gewesen zu sein. Zwar werde im Arbeitsrecht die Erstattung einer Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber als zulässig erachtet. Der Beklagte habe allerdings keine Strafanzeige wegen einer möglichen Straftat der Klägerin erstattet, sondern der Bewerberin einen Verstoß gegen das AGG mitgeteilt. Ein solcher Verstoß stelle nach dem Willen des Gesetzgebers keine Straftat dar, sondern führe lediglich zu einem zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch des Betroffenen. Gehe es allein um einen zivilrechtlichen Sachverhalt, könne sich der Beklagte auch nicht darauf berufen, im Interesse der Allgemeinheit gehandelt zu haben.

Was ist daraus zu lernen? Erstens: Seien Sie bitte nicht doof und zeigen Sie niemals und unter keinen Umständen Zivilcourage, weil Sie niemals wissen können, gegen welche Paragraphen Sie damit verstoßen. In unserem Fall beging der ahnungslose Berater den Fehler, dass er anstatt selbst Anzeige zu erstatten, sich mit dem Weiterleiten der Information an die Kandidatin begnügte. 

Zweitens: Vergessen Sie, was Ihnen in der Schule erzählt wurde: Der kategorische Imperativ ist der Anwalt, nur dem sollen Sie gehorchen! Handle so, dass der Anwalt über Ihr Handeln nicht meckern kann. 

Drittens: Vertrag ist Vertrag, Versprechen ist Versprechen, sie sind beide heilig und dürfen auf gar keinen Fall auf dem Altar der Moral geopfert werden. Und erzählen Sie mir bitte nicht, dass ein solches Motto auch das Leitmotiv eines Propagandisten in einem Unrechtsstaat sein könnte. 

Samstag, 10. Mai 2014

#BringBackOurGirls - Solidarität als Heuchlerei

von Thomas Heck

Die islamische Sekte Boko Haram wütet schon seit einger Zeit unter der Zivilbevölkerung im Norden Nigerias. Bislang weitestgehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit, die lieber gegen die USA, NSA, ihre eigene Bundeswehr, Drohneneinsätze und die Nato demonstriert. Nun kann man niemanden vorschreiben, wofür er oder sie zu demonstrieren hat, dass ist das Wesen einer Demokratie. Doch über Heuchlerei kann man sich echauffieren, man muss sich erregen, insbesondere, wenn es unerträglich wird.

Aus allen Richtungen strömen nun Solidaritätsbeurkundungen im Stile von #BringBackOurGirls und ich finde diese Aktionen gut und richtig. Mir fehlt noch ein wenig der #Aufschrei angesichts der unglaublichen Verbrechen, die sich im Namen des Islam seit Jahren in Nigeria und in anderen Ländern abspielen. Heuchlerisch wird es nur, wenn man meint, mit diesen Sit-Ins, Lichterketten, Mahnwachen und werbewirksam platzierten Selfies in sozialen Netzwerken, auch nur ein nigerianisches Mädchen vor diesen religiös motivierten Verbrechern schützen zu können.

Denn diese Täter lassen sich davon gar nicht beeinflussen, sofern sie überhaupt von diesen Aktionen erfahren, obwohl sie meist besser informiert sind, als wir alle vermuten.

Doch spätestens, wenn es doch mal Politiker geben sollte, die gegen dieses schreiende Unrecht etwas tun wollen, zeigt sich das wahre Gesicht des deutschen Gutmenschen. Denn wenn diese Entscheidung getroffen wird, reden wir nicht von Krisenstäben, einer UN-Vollversammlung, o.ä. "harten" Maßnahmen, sondern wir reden von einer militärischen Option, die gezogen werden muss. Wir reden von einem militärischen Einsatz mit Soldaten, Handwaffen, gepanzerten Fahrzeugen, Drohnen, Kampflugzeugen und modernster Aufklärungstechnik und Auswertung von Geheimdienstinformationen. 

Spätestens hier wird dem friedensbewegten deutschen Gutmenschen dann doch etwas flau im Magen, wenn denn alle diese Instrumente eingesetzt werden, um diese islamischen Spinner von Boko Haram mit deutschen Waffen Zugang zu Ihren Jungfrauen im Paradies zu verschaffen. Dafür ist der deutsche friedensbewegte Bürger dann doch nicht bereit und es werden sich sicher Bürger finden, die gegen einen derartigen EInsatz sind. Im Bundestag wird die Linkspartei selbst gegen einen solchen Einsatz sein, weil sie halt gegen Bundeswehr ist.

Wann werden die Menschen in diesem Land eigentlich begreifen, dass eine ausgewogene Verteidigungspolitik und ein funktionierender Geheimdienst nötig ist und dass es dafür Bürger bedarf, die bereit sind, sich dafür zu engagieren. Und wer das nicht kann, sollte wenigstens mit diesen Bürgern, ich nenne sie jetzt Soldaten oder Polizisten, zumindest solidarisch sein.

Wer das nicht sein kann, muss sich schon fragen lassen, was er eigentlich tun möchte, um diesen über 200 entführten Mädchen zu helfen? Vermutlich nichts, weil es den friedensbewegten Gutmenschen eben nicht um Frieden geht und das Schicksal des Mitbürgers ihnen ziemlich egal ist. Mir ist das Schicksal der Schülerinnen in Nigeria als Mitbürger in dieser Welt nicht egal. Jedem, der gegen unsere Bundeswehr, gegen die Nato, gegen Geheimdienste demonstriert, opfert u.a. diese Schülerinnen. Verachtenswerter kann ein Verhalten eigentlich nicht mehr sein.

Sonntag, 4. Mai 2014

Darum gibt es keinen Gleichstellungsbeauftragten

von Dr. Eran Yardeni

Die folgende Geschichte schwebt in der Dämmerzone zwischen Wahn und Politik – sprachwissenschaftlich steht sie in einer Reihe mit Oxymora wie„scharfsinniger Unsinn“, „weniger ist mehr“, „Diäteis“ oder schlimmer noch: „Lineare Kurve“. 

Unsere Geschichte beginnt am 5. Dezember 2001, als das fünf Tage zuvor verabschiedete Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Kraft tritt. Nach §1 soll dieses Gesetz der Gleichstellung von Frauen und Männern „sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts“ dienen. Zusätzlich soll dieses Gesetz „die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer verbessern“. Geltungsbereich – bundesweit.

Bis jetzt alles in Butter, ich bin leidenschaftlich dafür! 

Im §6, 2. Abschnitt werden aber die Tore des Wanderzirkus geöffnet. Denn in diesem Teil wird Tacheles geredet, nämlich ganz konkret über die „Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, wie z.B. über die Praktiken und Regeln einer Arbeitsplatzausschreibung. Und so predigt das Orakel der Gleichheit: 

Die Dienststelle darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb der Dienststelle nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben. Der gesamte Ausschreibungstext muss so ausgestaltet sein, dass er nicht nur auf Personen eines Geschlechts zugeschnitten ist. Die Arbeitsplätze sind einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben zur Besetzung auch in Teilzeit auszuschreiben, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Sie fragen sich höchstwahrscheinlich, was daran so schlimm ist? Eigentlich gar nichts, abgesehen davon, dass im 4. Abschnitt (§16) das Gesetz einen U-Turn macht. 

Denn in dem 4. Abschnitt werden die Stelle und die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten geregelt. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung tatsächlich umgesetzt wird. In den folgenden Zeilen wird die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin geregelt:

In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen. In Verwaltungen mit mehreren kleineren Dienststellen, die insgesamt regelmäßig mindestens 100 Beschäftigte haben, ist eine Gleichstellungsbeauftragte bei der oberen Behörde zu bestellen.

Ja, Sie haben richtig gelesen. In diesem Punkt hört die Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung von Männern und Frauen plötzlich auf - wie das Licht beim Stromausfall erlischt. Hier werden Männer pauschal und kategorisch ausgeschlossen. Ihre Meinung zu dem Thema ist völlig irrelevant. Sie können die EMMA abonnieren oder auf ihre Führungsposition in der Elternvertretung der Klasse 8b verzichten – es nutzt nichts. Die bloße Tatsache, dass sie Männer sind,macht sie für diesen Job ungeeignet. 

Man könnte sich sehr gut vorstellen, was passieren würde, wenn die Beauftragten nur aus dem Kreis der männlichen Beschäftigten gewählt werden dürften. In einem solchen Szenario wären die Schwarzer-Brigaden schon längst auf dem Vormarsch. Dass wir, die emanzipierten und gut erzogenen Männer, darauf resigniert reagieren, verwundert mich nicht.

Das Einzige, was mich aber doch überrascht, ist, dass Transsexuelle und diejenigen, die sich weder als Mann noch als Frau definieren wollen, einfach still bleiben.

Samstag, 3. Mai 2014

Der Löwe und der Frieden

von Dr. Eran Yardeni

Die folgende Geschichte hat in Israel schon lange Kultstatus: 

Eines Tages entkam ein Löwe über einen umgeknickten Baum aus dem streng gesicherten Zoo in Ramat Gan, rannte Richtung Osten in die Berge und versteckte sich schließlich im Gebüsch des Vorgarten des Postministeriums in Jerusalem. Während im ganzen Land nach ihm gesucht wurde, lag das Raubtier in seinem Versteck und grübelte, wie es in dieser elenden Situation dem Hungertod entkommen könnte. Da fiel ihm Folgendes ein: 

Sollte er jeden Tag nur einen von den Tausenden ziellos hin- und herwandernden Beamten fressen, würde es höchstwahrscheinlich ewig dauern, bis dessen Abwesenheit bemerkt werden würde. 

Und der Löwe hatte Recht. Drei Jahre lebte er in dem Gebüsch, fraß jeden Tag einen Beamten, sodass bestimmte Abteilungen nur auf dem Papier weiter existierten, entsorgte umweltfreundlich die Überreste und legte sich schlafen. 

Nach drei Jahren beging er aber einen fatalen Fehler eine Dummheit von biblischer Dimension.

Nachdem er ca. 33% des Personals des Finanzministeriums verdaut hatte, wollte er etwas Neues probieren und versteckte sich erneut, dieses Mal jedoch hinter dem Gebäude des Erziehungsministeriums in der Shivtei-Israel-Str. 32.

Am Anfang ging alles weiter nach Plan. Jeden Tag schrumpfte das Heer der Beamten weiter, ohne dass es irgendjemandem auffiel und ohne dass die Arbeit des Ministeriums dadurch beeinträchtigt wurde.

Dieser Erfolg führte dazu, dass unser Freund im Laufe der Zeit nicht nur übergewichtig und kaum noch beweglich, sondern auch ziemlich übermütig wurde. So kam es, dass er eines Tages, ganz unabsichtlich, den Teeverteiler des Ministeriums zerfleischte.

Sofort stand die Arbeit im gesamten Ministerium still. Nach zehn Minuten war schon die Polizei vor Ort und am Nachmittag landete der Löwe, betäubt und gekettet, wieder in seinem Käfig.

Warum erzähle ich Ihnen das alles? 

Weil ich gestern gelesen habe, dass das „Deutsch-Französische Jugendwerk“ 100 Jahre nach dem Erster Weltkrieg „100 Projekte für den Frieden in Europa“ fördern will. Vor dem Hintergrund des eben Erzählten frage ich mich: Was würde passieren, wenn ein solcher Löwe mitten in der Nacht aus dem Berliner Zoo entkommen und dieses Mal keine untätigen israelischen Beamten, sondern einfach die tüchtigen Initiatoren aller friedensfördernden Projekte im europäischen Kulturraum mitsamt ihren kunterbunten Plakaten, Farben, Pinseln und Plastik-Mosaiksteinen auffressen würde? 

Würden sich die Deutschen dann freiwillig und massenhaft zum Wehrdienst melden, um Elsass-Lothringen zu befreien? Oder wären es dieses Mal vielleicht die Franzosen, die die Initiative ergreifen und die Maginot-Linie wieder besetzen würden

Sonntag, 27. April 2014

Linke Solidarität einmal anders

von Thomas Heck

Angesichts der Geiselnahme von deutschen OSZE-Beobachtern durch Putin-getreue Vasallen in der Ukraine, kommt auch der letzte Linke unter seinem Stein hervor gekrochen, um seine Solidarität zu bekunden. Auf der Facebook-Ausgabe des linken Kampforgans Neues Deutschland, immerhin dem Pazifismus und der internationalen Solidarität verpflichtet, wimmelt es nur von derartigen Solidaritätsbekundungen. Leider sind diese nicht auf unsere Soldaten, immerhin Landsleute, Familienväter, Ehemänner, und Menschen, ausgerichtet, sondern hier wird lautstark gefordert, dass diese wie Spione zu erschießen seien. 

Was solche unsäglichen Ergüsse bei den Familienangehörigen der betroffenen Soldaten anrichten, scheint diesen Leuten egal zu sein. So weit geht die Solidarität dann doch nicht, denn hier ist der Klassenfeind betroffen, den es zu bekämpfen gilt. Dies steht in einer Linie mit Organisationen, die Sektflaschen knallen lassen, wenn wieder einmal ein deutscher Soldat in Afghanistan sein Leben lassen musste und im Rahmen eines Mandates des deutschen Volkes legitimiert durch den deutschen Bundestag gefallen ist. Frei nach dem Motto: „Wir feiern die Feste, wie SIE fallen.“ Es steht in einer Linie mit sogenannten Friedensbewegten, die Familienangehörige telefonisch „informieren“, dass ihre Ehemänner und auch Ehefrauen, Väter und Mütter, umgekommen seien.

Und so entlarvt sich die Linke wieder einmal als das, was sie wirklich ist. Eine verlogene Ideologie, die den rechten Spinnern in keiner Weise nachsteht, beide Seiten zutiefst faschistisch und undemokratisch. Über die Rechte will ich mich nicht äußern, sie steht bereits da, wo sie hingehört. Außerhalb der Gesellschaft. Doch die Linke steht mitten unter uns und ist gesellschaftlich akzeptiert, obwohl sie sich durch Wort und Tat bereits aus der Demokratie verabschiedet hat. Die Linke ist anders, boshafter, hinterhältiger, ein Wolf im Schafspelz, der ja nur den Frieden will. Nein, das wollen sie nicht. Sie wollen unser Wertesystem, unsere Gesellschafts- und Wirtschaftsform bekämpfen. Dafür tun sie alles. Sie zünden hochwertige Autos an und nennen das den Kampf gegen Gentrifizierung. Sie locken Polizisten in Berlin in Hinterhalte und versuchen sie zu verbrennen, das Schweinesystem soll bekämpft werden.

Und sie fordern, dass unsere Soldaten als Spione zu erschießen seien. Was für eine Gesellschaftsform streben sie an? Eine Gesellschaftsform, wo Banker interniert werden, weil sie Banker sind? Wo Menschen mit anderen Meinungen in Umerziehungslager eingewiesen werden, wo die Indoktrinierung bereits im Kindergarten beginnen wird. Wo es gefährlich sein wird, anders zu sein, eine andere Meinung zu haben, Dinge anders zu bewerten. Ein System, wo die Freiheit eines jeden Einzelnen zu Ende sein wird. Ein linksfaschistisches System.

Heute sind es nur solche Posts auf Facebook, die aufregen.

Sollten diese Leute an die Macht kommen, ist es vorbei mit Demokratie und Freiheit.

Samstag, 26. April 2014

Was die Hamas will?

von Dr. Eran Yardeni

Die Gründungscharta der Hamas vom 18. August 1988 besteht aus 36 Artikeln, in denen mehr Judenhass und Antisemitismus stecken als Kalorien in einem Double-Big-Mac: Von Verschwörungstheorien im alten Stil (Artikel 17, 22, 28, 32), über einen traditionellen religionsbezogenen Judenhass (Artikel 7, 13, 28) bis hin zur wiederholten Anwendung des Prädikats „Nazi“ auf alles, was je mit Juden oder mit dem Staat Israel in Berührung kam (Artikel 20, 31, 32). 

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Versöhnung zwischen Hamas und Fatah scheint es angebracht, die ideologische Basis dieser Terrororganisation, wie sie in ihrem Gründungsdokument zum Ausdruck kommt, in Erinnerung zu rufen. 

Lassen Sie uns aber zuerst die Konturen des Monsters nachzeichnen: In der Gründungscharta wird der Kampf der Hamas von Anfang an als ein religiöser und nicht als ein politischer Kampf definiert (Artikel 1). Auch wenn die Hamas sich als „eigenständige palästinensische Bewegung“ (Artikel 6) betrachtet, versteht sie sich trotzdem auf gar keinen Fall als eine nationale Bewegung, sondern als „Flügel der Muslimbrüder in Palästina“ (Artikel 2) und dementsprechend als „eine universelle Bewegung“ (Artikel 7), die sich „im Rahmen der Kampfarena mit dem Weltzionismus als Speerspitze und Avantgarde“ betrachtet (Artikel 32).

Das Ziel der Bewegung steht unmissverständlich im Artikel 6: Die Hamas kämpft dafür, „dass das Banner Allahs über jeden Zentimeter von Palästina aufgepflanzt wird“. Die Nuancen sind nicht ganz unwichtig: Nicht die palästinensische Fahne soll „über jeden Zentimeter von Palästina aufgepflanzt werden“, sondern, die Fahne Allahs. 

Es fragt sich natürlich, was man unter dem verschwommenen Begriff „Palästina“ verstehen soll. Wie man auf ihrem Emblem sehen kann, versteht die Hamas unter „Palästina“ das ganze heutige Israel – und zwar von Eilat bis Rosh Hanikra; vom Jordan-Fluss bis zum Mittelmeer. 

Mit den friedlichen Aspirationen der Organisation sieht es nicht besser aus. Artikel 13 schafft aber Klarheit: „Ansätze zum Frieden, die sogenannten friedlichen Lösungen und die internationalen Konferenzen zur Lösung der Palästinafrage, stehen alle im Widerspruch zu den Auffassungen der Islamischen Widerstandsbewegung“. 

Mit der „Islamischen Widerstandsbewegung“ meint die Hamas sich selbst. Im selben Artikel wird erklärt: „Für die Palästina-Frage gibt es keine andere Lösung als den Djihad. Die Initiativen, Vorschläge und internationalen Konferenzen sind reine Zeitverschwendung und eine Praxis der Sinnlosigkeit“. 

Das erklärt einiges. Z.B warum Ismail Haniye am 23.3.2014 auf einer Hamas-Versammlung in Gaza sagte, dass das „palästinensische Volk den Tod liebt, wie seine Feinde das Leben lieben“. 

Wer noch nicht überzeugt ist, dass die Israelis hier keinen Partner zum Frieden haben, der soll lesen, was die Hamas über den Friedensvertrag zwischen Israel und Ägypten zu sagen hat – einen Vertrag, für den der ehemalige ägyptische Präsident Anwar Sadat am 6.10.1981 mit seinem Leben bezahlen musste: 

„Der Weltzionismus und die imperialistischen Kräfte haben mit klugen Schritten und bewusster Planung versucht, die arabischen Länder aus der Kampfarena gegen den Zionismus auszuschließen, um das palästinensische Volk zu isolieren. Ägypten wurde bereits hauptsächlich mithilfe des betrügerischen Camp-David-Abkommens aus dem Konflikt eliminiert; es hat versucht, auch andere Länder in ähnliche Abkommen zu ziehen, um sie aus dieser Kampfarena auszuschließen“. (Artikel 32). 

So betrachtet die Hamas Friedensinitiativen. Was sagt das über die Friedensaktivisten, die im Namen des Friedens nach Gaza pilgern? 

Eins ist aber sicher: Die Hamas lässt keinen Spielraum für Interpretationen und benutzt keine Zwischentöne. Frieden und Friedensverträge sowie Kompromisse, die solche Verträge ermöglichen, sind einfach nicht ihr Ding. 

Sollte jemand trotzdem naiv genug sein zu glauben, dass die bevorstehende Versöhnung zwischen Hamas und Fatah die Friedensverhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern wiederbelebt, der könnte genau so gut im Winter mit T-Shirt und Sandalen auf die Straße gehen - in der Hoffnung, so das Kommen des Sommers zu beschleunigen.

Freitag, 25. April 2014

Mythen und Fakten über Esel und Elefanten

von Dr. Eran Yardeni

Wenn Sie wissen möchten, welche Art von Logik die EU-Kommission praktiziert, dann besuchen Sie die Seite „Mythen und Fakten“. Dort finden Sie 13 Mythen über den EU-Haushalt, welche die Sophisten aus Brüssel durch „Fakten“ widerlegen wollen. Hier ein paar Beispiele: 

Der erste Mythos lautet: „Der EU-Haushalt ist ein Mammut-Haushalt“. Jetzt kommt die Widerlegung - halten Sie sich bitte fest!

Mit einem Volumen von rund 140 Milliarden Euro (2011) ist der EU-Haushalt im Vergleich zu den Haushalten der 27 EU-Mitgliedstaaten, die zusammen mehr als 6300 Milliarden Euro ausmachen, sehr klein. Mit anderen Worten: Die 27 Mitgliedstaaten geben zusammen fast 50-mal mehr aus als die EU! All das hat den EU-Bürger 2010 im Schnitt nur 67 Cents pro Tag gekostet. Das ist weniger als die Hälfte des Preises für eine Tasse Kaffee – und damit im Verhältnis zu dem großen Nutzen, den die EU den Bürgern bringt, kaum eine große Summe. Tatsächlich ist der EU-Haushalt geringer als der nationale Haushalt eines mittelgroßen EU-Landes wie Österreich oder Belgien.

Klingt logisch, ist es aber nicht. Die EU, im Gegensatz zu Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich und anderen Mitgliedstaaten der EU, betreibt keine Krankenhäuser, keine Schulen, kein Militär, keine Polizei und keine Feuerwehr. Sie muss keine Straßen, keine Flughäfen, keine Schulen bauen oder unterhalten. Die EU bezahlt auch kein Arbeitslosengeld, kein Kindergeld, kein Hartz IV oder andere Sozialleistungen. Wer behauptet, die EU sei sparsam ist, weil ihr Haushalt angeblich erheblich geringer ist als der Haushalt der Mitgliedstaaten, der könnte ebenso gut behaupten, ein Esel brauche weniger Futter als ein Elefant.

Und so geht der Wahnsinn weiter. Der zweite Mythos lautet: „Der Großteil der EU-Ausgaben versandet in der Verwaltung“. Und so wird der Mythos widerlegt: Diese Aussage trifft keineswegs zu. Die Verwaltungsausgaben der EU machen weniger als 6 % des EU-Haushaltes aus; etwa die Hälfte dieser 6 % entfällt auf Löhne und Gehälter. 

Interessant. Auf der Internetseite des Europäischen Parlaments steht etwas völlig anderes. Es sind nicht weniger, sondern mehr als 6%, die in die Verwaltung fließen - genau 6,4%. Zweitens, 38,9% bzw. 373,2 Milliarden in 7 Jahren! fliessen in die „Schutz und Verwaltung natürlicher Lebensgrundlagen“. Wie viel Prozent aus diesem Betrag auf die Verwaltung entfällt, ist nicht klar. Garantiert aber sind wir schon längst über die versprochenen 6%. 

Ganz ähnlich wird argumentiert, wenn es um den Mythos „Die EU kostet zu viel“ geht. Um diesen Mythos zu widerlegen, müsste man die Kosten mit den Leistungen der EU vergleichen. Dann konnte man sagen, ob sie zu viel kostet oder nicht. Die Sophisten aus Brüssel marschieren einen anderen Weg: 

Das ist schlichtweg falsch. Schon ein bloßer Vergleich der Steuerstichtage oder “Steuerzahler-Gedenktage” ist sehr aussagekräftig. Um seine jährlichen Steuerschulden an den Staat zu begleichen, muss ein Bürger in den meisten Ländern bis weit ins Frühjahr oder in den Sommer hinein arbeiten. Erst dann wirtschaftet er in die eigene Tasche. Für seinen Beitrag zum EU-Haushalt muss der Durchschnittseuropäer hingegen lediglich vier Tage zahlen, d.h. bis zum 4. Januar.

Um die wirtschaftliche Effizienz der EU zu „beweisen“ wird uns wieder erzählt, dass der Staat mehr kostet, ohne aber dabei zu erwähnen, dass der Staat auch mehr leistet. In diesem Sinne ist die EU-Kommission sehr stolz darauf, dass „zwischen 2000 und 2010 die nationalen Haushalte in der EU um 62 % zunahmen, der Haushalt der EU jedoch nur um 37%“. Dass die Mitgliedstaaten während dieser zehn Jahren zwei globale finanzielle Krisen überleben mussten, wird verschwiegen. Übrigens, diese 37% stammen natürlich auch aus den Taschen der Mitgliedstaaten und bilden deswegen einen integraler Teil der 62%.

Es fragt sich natürlich, ob es sich hier um Schlamperei oder absichtliche Täuschung handelt. Meiner Meinung nach weder noch. Ich vermute, dass bestimmte Akteure in Brüssel die Grenzen zwischen dem Nationalstaat und der EU nicht sehen können oder wollen. Sie projizieren ihre politischen Wünsche und Visionen auf die heutige Konstellation. Oder sie können zwischen einem Esel und einem Elefanten nicht unterscheiden, der nicht nur dicker sondern auch größer ist als der Esel.

Mittwoch, 23. April 2014

Der deutsche Weg - wieder einmal

von Thomas Heck

Antiamerikanismus Quo Vadis Deutschland...

In schwierigen Zeiten kann sich die Welt auf ein Land nicht verlassen – denn Deutschland ist immer für eine Überraschung gut. In der offiziellen Lesart der Politik stehen wir fest in enger Freundschaft mit den USA und im westlichen Bündnis. De facto ist dieses Bekenntnis nicht mehr Wert, als die Ehrlichkeit von Politikern, denn große Teile der Bevölkerung teilen dieses Bekenntnis in keiner Weise, obwohl sich dies (noch) nicht in politische Mehrheiten niederschlägt.

Besonders besorgniserregend ist, dass diese Entwicklung heute ihren Höhepunkt findet, zu einer Zeit, wo eben nicht mehr ein ungeliebter US-Präsident George W. Bush die westliche Welt führt, sondern eine Nobelpreisträger Barack Obama, den die Deutschen vor seiner Wahl noch „Führer“-ähnlich vor der Siegessäule bejubelt hatten. Kaum auszudenken, hätte er damals vor dem Reichstag gesprochen. Nun hat sich Obama nicht so entwickelt, wie wir Deutsche uns das gewünscht hätten. Er hat sich nicht von Guantanamo verabschiedet, weil er vermutlich selbst erkennen musste, dass dort eben nicht nur harmlose Murat Kurnaze gesessen haben, sondern schwere Kriegsverbrecher, denen man mit rechtsstaatlichen Handeln nicht hinreichend begegnen kann. Selbst bei Murat Kurnaz ist noch lange nicht klar, was aus ihm geworden wäre, wäre er nicht rechtzeitig vom US-Militär vielleicht von schlimmen Dingen abgehalten worden wäre, um es einmal zurückhaltend zu formulieren.

Doch kam es zu dieser im Grundsatz antiamerikanischen Haltung der Deutschen, weil die USA über die NSA die Welt ausspähen und bei jedem deutschen Teenager seine WhatsApp-Sauereien mitplotten? Mitnichten. Denn diese Grundhaltung brodelt schon lange im friedensbewegten Deutschen, den wir erst seit einigen Jahren den Homo Bonus Germanicus, den deutschen Gutmenschen nennen. Es gibt ihn schon lange. Es gibt ihn, seit in Folge des 2. Weltkrieges den Deutschen ein permanent schlechtes Gewissen eingeredet wurde, dass sogar Linke sich selbst für ihren Antisemitismus hassen.

Ich erinnere mich an einen Bundeskanzler Willy Brandt, der 1973 dem kleinen Land Israel, im Yom Kippur-Krieg im höchsten Maße bedroht, militärischen Beistand in Form von Nachschublieferungen über deutsche Häfen verweigerte. Nun war Israels Sicherheit damals noch nicht deutsche Staatsräson, doch was diese im Falle des Falles Wert wäre, wird sich erst noch erweisen. Ich vermute, Israel wird lieber selbst sein Pulver trocken halten, ehe es sich auf Entsatz durch der Bundeswehr verlässt, die zunächst ein Go des Parlaments benötigen würde. Diese deutsche Staatsräson ist genauso wenig Wert, wie ein Friedensvertrag mit den arabischen Nachbarstaaten.

Ich erinnere mich an 9/11, verübt von Attentäter, die in Hamburg studierten, von deutschen Steuergeldern lebten. Die uneingeschränkte Solidarität Bundeskanzler Schröders, waren nicht mehr als Lippenbekenntnisse, vermutlich war er damals schon in Gedanken bei seinem Gazprom-Job, den er als Bundeskanzler bei regelmäßigen und langwierigen Haarfärbeterminen erträumte und politisch vorbereitete. Warum dieser Mann nicht wegen Korruption vor einem deutschen Gericht stand, sondern ein ehemaliger Bundespräsident Wulff, weil er ein Bobby-Car von BMW geschenkt bekam, versteht auch keiner. Die Ereignisse von 9/11 haben sich tief in mein Gedächtnis eingeprägt. Und ich erinnere mich mit Schrecken an die Häme, die ich um mich herum vernahm.

Heute wundere ich mich mittlerweile nur noch über den vorherrschenden Antiamerikanismus, wenn er von Leuten kommt, denen ich das niemals zugetraut hatte. Dass das Spektrum der USA-Hasser im breiter wird, ist auch so ein Phänomen. Da demonstrieren heute in seltener Einheitsfront Rechte und Linke und lauschen einem Ken Jebsen und sonstigen Spinnern inbrünstig zu, wie sie ihnen die Welt erklären. Und besonders erschreckend ist, dass das deutsche Volk aus seiner Vergangenheit nicht gelernt hat. Es ist empfänglich für Extremismus, es stellt das eigene Denken ein und folgt jedem Verschwörungstheoretiker und macht sich dessen geistigen Ergüsse zu eigen. Mir macht dieses Volk wieder Angst. Und ich verstehe immer mehr, warum die USA uns abhören. Denn die Aufgabe von Geheimdienste ist es, Informationen zu sammeln und herauszufinden, ob ein Land wirklich ein Freund ist. Ich fürchte, Deutschland ist kein Freund der USA mehr. Es bleibt abzuwarten, ob es wieder ein Feind wird. Doch da uns unsere friedensbewegten Politiker zu Tode gerüstet haben, weiß ich eins mit Sicherheit. Von deutschem Boden wird kein Krieg mehr ausgehen. Trösten tut mich das nicht, warum wohl?

Montag, 21. April 2014

Willkommen in der Bananen-Union

von Thomas Heck

Über die Europäische Union kann der Bürger geteilter Meinung sein. Ich war früher der Auffassung, dass ich für Frieden in Europa gerne bereit war, Missstände und Bürokratie hinzunehmen und meine Steuergelder zu opfern. Doch wie eine Bananen-Verordnung dazu beitragen soll, muss uns der EU-Bürokrat zunächst noch näher erläutern. 

Es geht um die EU-Verordnung 2257/94, die die Eigenschaften und Klassifizierungen von eingeführten Bananen rechtlich verbindlich vorschreibt. Laut dieser Verordnung müssen Bananen, die in die EU eingeführt werden oder hier produziert werden, eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm haben. Sie müssen außerdem unbeschädigt sein. Damit mein der EU-Bürokrat dezidiert, dass die Schale intakt ist, keine Druckstellen oder Schimmel aufweist und der Stil nicht abgeknickt sein darf. Weiterhin muss sie frei von Missbildungen oder unnormalen Wuchs sein. Die sogenannten Bananenhände oder Cluster (mehrere Früchte an einem Stielstück) müssen über ein unversehrtes Stück Krone mit glatter Schnittstelle verfügen, die die einzelnen Bananen zusammenhält. Jeder Cluster muss über mindestens 4 Bananen verfügen. Das Messverfahren wird dabei insofern vorgeschrieben, als dass die Länge der Frucht über ihre Außenwölbung vom Stielansatz bis zum Blütenende gemessen und die Dicke der Frucht durch den Durchmesser in der Mitte der Frucht bestimmt wird. Gemessen wird dabei die mittlere Banane der äußeren Reihe sowie die äußerste Frucht der äußeren Reihe.

Bis eben war mir als europäischen Euro-Bananen-Esser gar nicht bekannt, dass die Bananen über Cluster oder Bananenhände verfügen und auch die Frage, welche Banane im Cluster nun vermessen wurde, tangierte mich eigentlich nur peripher. Mich wundert an dieser Stelle eigentlich nur, dass die EU mir als Bananenkomsument nicht vorschreibt, die Banane am Stilende zu öffnen oder wie Affen am Blütenende. 

Ein Gerücht allerdings ist, dass die EU den Krümmungsgrad der Banane vorschreibt. Dass ist nicht der Fall, so dass die gute alte Frage: "Warum ist die Banane krumm?" weiterhin mit "Wenn sie nicht krumm wär, wär es keine Banane mehr" beantwortet werden kann. Doch hier bietet die Verordnung für die unterbeschäftigten EU-Beamten sicher noch Entwicklungspotential.

Bleibt eigentlich noch die Frage nach dem Warum und dem Sinn einer derartigen Verordnung. Und der erschließt sich trotz intensiven Nachdenkens eigentlich nicht. War es beim Glühlampenverbot ein falsch verstandener Umweltschutz, eine Fördermaßnahme der Produzenten von Energiesparlampen oder schlichtweg Unfähigkeit der EU-Beamten, kann man im Falle der Bananen keinerlei Parameter erkennen, die den Sinn einer solchen Verordnung zumindest im Ansatz rechtfertigen.

Für den Verbraucher gibt es nur 2 Optionen. Entweder er regt sich über derart unsinnige Verordnungen oder er konzentriert sich auf die einzig entscheidend Frage: Wie öffnet man eine Banane eigentlich richtig. Auf Menschen- oder auf Affenart. 

Bitte lüften!

von Dr. Eran Yardeni

Am 25.8.2011 veröffentlichte das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite eine ziemlich merkwürdige Pressemitteilung. Der Titel lautete: „Energiesparlampen - Bei Bruch ist Lüften das A&O“.

Weil ich damals keine behördlichen Mitteilungen über empfohlene Verhaltensmuster in ähnlichen Situationen - wie z.B. bei gerissenen Kondomen - kannte, las ich mit großem Interesse weiter.

Mittlerweile weiß jeder Schulabbrecher, worum es damals ging: Mit den Verordnungen Nr. 244/2009 und 245/2009 – beide wurden am 18.3.2009 verabschiedet – hat uns die EU-Kommission zu Zwangsverbrauchern von Leuchtmitteln gemacht, die Quecksilber enthalten - und das trotz der Tatsache, dass es dieselbe EU war, die im April 2009 den Vertrieb von Quecksilberthermometern wegen Vergiftungsgefahr untersagt hatte.

Aber nicht nur Quecksilberthermometer wurden verboten. Das folgende Zitat vom 10.10.2013 stammt aus einer offiziellen Mitteilung des Europäischen Parlaments auf seiner Internetseite. „Das Parlament hat das Quecksilberverbot für Knopfzellen (die in Uhren, Spielzeugen oder Fernbedienungen verwendet werden) in die neuen Vorschriften eingefügt, um das Risiko der Umweltverschmutzung durch die giftige Substanz zu senken“.

Stimmt. Quecksilber ist giftig und kann deswegen das Grundwasser vergiften, vor allem wenn es falsch entsorgt wird. Deswegen ist das EU-Parlament der Meinung, dass Knopfzellen verboten werden müssen, Energiesparlampen aber nicht. Im Gegenteil: Die EU-Bürger werden gezwungen, diese zu benutzen. 

Das ist aber nicht alles. In derselben Mitteilung, in der die Zwangsbenutzer angehalten wurden, bei Bruch einer Energiesparlampe „sofort und gründlich zu lüften“, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, erklärte das Umweltbundesamt, dass es „den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik weiter für richtig“ hält, weil „die bisherigen Glühlampen zu große Energieverschwender sind“.

Blöder geht es kaum. Die eine Hand verbietet Produkte, weil sie Quecksilber enthalten, während die andere die EU-Bürger zwingt, Quecksilber enthaltende Produkte zu benutzen. 

Kann mir das bitte jemand erklären?

Sonntag, 20. April 2014

Die Gurke, das rätselhafte Wesen


von Dr. Eran Yardeni


Die am 1.1.1989 in Kraft getretene Verordnung Nr. 1677/88 der damaligen Europäischen Gemeinschaft kennt mittlerweile fast jeder Hauptschüler. Es geht um die Standardisierung, Reglementierung und Festsetzung von Qualitätsstandards für Gurken – eine Verordnung, die bezüglich der akuten Frage, wie krumm eine Gurke sein darf, ohne den ästhetischen Vorstellungen der EU zuwiderzulaufen, mehr Stoff für Kabarettisten lieferte als Klarheit für die EU-Bürger. Am 1. Juli 2009 fand diese tragikomische Farce endlich ihre ewige Ruhe. Die Europäische Kommission hat ihren Rausch ausgeschlafen und setzte das bürokratische Prachtstück außer Kraft.

Wie viele von Ihnen die Verordnung überhaupt gelesen haben, kann ich nur grob schätzen: Keiner. Ich habe es gemacht. Heute gehört dieses monumentale Dokument zu meinen Lieblingslektüren, neben dem Kapital von Marx und den freigegebenen Stasi-Akten. Denn schließlich geht es hier nicht um „Cucumis sativus” - so heißen Gurken im wissenschaftlichen Jargon - sondern eher um eine Einladung zur anthropologischen Reise durch die dunkelsten Gassen der EU-Psyche.

Lassen Sie uns aber am Anfang beginnen und weil im Brüssel der Anfang immer am Ende steht, fangen wir mit dem Anhang an, denn da redet der Orator Klartext.

Im Paragraph II z.B wird der Leser belehrt, welche „Güteeigenschaften, die Gurken nach Aufbereitung und Verpackung aufweisen müssen“. Die Mindesteigenschaften sind wie folgt: Zuerst muss die Gurke „ganz“ und „gesund“ sein. Was unter „gesund“ verstanden werden soll, weiss kein Mensch. „Ausgeschlossen sind Erzeugnisse mit Fäulnisbefall oder anderen Mängeln, die sie zum Verzehr ungeeignet machen“.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Kauft man eine Gurkte, muss sich die Gurke in einem Zustand befinden, in dem man sie verzehren kann, ohne seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Aber angenommen, man kauft seine Gurke nicht als dekoratives Ornament sondern als Lebensmittel, was eher die Regel als die Ausnahme ist, ist es dann nicht selbstverständlich, dass die gekaufte Gurke sich in einem Zustand befinden muss, in dem man sie essen kann, ohne direkt danach einen Termin beim nächsten Internisten zu vereinbaren? Für ein solches verbales Gewitter wird Steuergeld ausgegeben.

Warten Sie aber, bitte. Wir sind erst am Anfang. Denn jetzt marschieren wir in das Allerheiligstes des europäischen Wunderlands. Nach der Verordnung soll die Gurke nicht nur essbar sein, sondern auch „von frischem Aussehen“, „nicht bitter und frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack“.

Jetzt kommt die Frage, was man unter „frischem Aussehen“ bzw. unter Bitterkeit und fremdem Geruch verstehen soll? Sind diese Standards überhaupt messbar? Dass meine Frau sich von meinem frischen Aussehen angezogen fühlt, überrascht nicht nur mich, sondern auch viele andere Frauen (eigentlich fast alle, die ich kenne) die das Prädikat „frisch“ mit meinem Aussehen genau so gut verbinden können, wie die arktische Kälte mit dem Sahara-Sommer.

Mit meinem Sohn streite ich um die Frage, ob Bitterschokolade eher bitter oder süß ist und warum? Aus diesem Labyrinth kommt man erst raus, erst wenn man tatsächlich glaubt, das Geschmack und den Geruch reglementieren und standardisieren zu können. Hat man aber solche Halluzinationen, gehört man in die geschlossene Anstalt.

Lassen Sie uns aber das Land des totalen Relativismus verlassen zugunsten des Reich der Kleinigkeiten. Im Paragraph III wird z.B verschrieben, dass „das Mindestgewicht für Gurken aus dem Freilandanbau 180 g beträgt“ und dass „unter einem Schutzdach angebaute Gurken der Güteklasse Extra und I mindestens 30 cm lang sein müssen, wenn sie 500 g und mehr wiegen oder mindestens 25 cm lang sein, wenn sie 250 bis 500 g wiegen“.

Dem Thema „Gewichtsunterschied“ hat man auch ein paar Worte gewidmet. Solange es um den Unterschied zwischen der schwersten und der leichtesten Gurke in einem Packstück geht, darf dieser nicht grösser als 100 g sein, „wenn die leichteste Gurke 180 bis 400 g wiegt oder 150 g, wenn die leichteste Gurke mindestens 400 g wiegt“.

Der Unterschied zwischen der Klasse Extra und I steht im Paragraph II. Während die Extra-Gurken „gut geformt“ sein sollen, müssen die I-Gurken nur „ziemlich gut geformt sein“. Die letzteren dürfen auch ein paar Fehler aufweisen, wie z.B. „Abweichung in der Färbung, insbesondere eine hellere Färbung des Teils der Gurke, der während des Wachstums mit dem Boden in Berührung war“.

Dass es hier um einen bürokratischen Wahn in biblischer Dimension geht, ist glasklar. Die Tatsache, dass die EU-Kommission, sonst genau so flexibel wie eine Betonsäule, diese Verordnung außer Kraft setzte, sagt alles. Sie zeigt uns aber auch, wie dieses politische Monster tickt. Man verabschiedet Verordnungen, die bestenfalls das Leben zum Tote bürokratisieren oder schlimmstenfalls rein willkürlich unmessbare Standards festsetzten, die wiederum Qualität gewährleisten sollten.

Diese innere Logik ist genau so grade wie eine Gurke der Klasse III.

Samstag, 5. April 2014

Wem gehört das Auto?

von Dr. Eran Yardeni

Wenn der Frieden ein Mensch wäre, dann wäre er garantiert eine großbrüstige kakaohäutige exotische Nymphe im Kokosnuss-Bikini und hawaiisch kunterbuntem Hula Rock. Eine solche auf alle Sinne wirkende Kombination von Unschuld mit grenzenloser sexuellen Vitalität könnte dann sehr gut erklären, warum sonst ernst zu nehmende Staatsmänner ihren Verstand abschalten, wenn sie meinen, den liebevollen Atem des Friedens auf ihren Wangen zu spüren.

Galt schon der ehemalige britische Premierminister Arthur Neville Chamberlain als ein tragisches Beispiel für die gewaltige Anziehungskraft der Nymphe, zeigt uns jetzt John Kerry, dass man denselben Weg auch auf eine komisch-komödiantische Art und Weise schaffen kann.

Denn während der arme Chamberlain einfach völlig falsch kalkulierte, konnte man zu seiner Verteidigung sagen, dass er wenigstens wusste, mit wem er verhandelte. Der man hieß Adolf Hitler, war der Führer des deutschen Volkes und des tausendjährigen Reiches und hatte mit dem Frieden so viel am Hut wie eine sechzigjährige Klosternonne mit der LOVEPARDE in Tel Aviv.

Mit wem aber, oder besser gesagt, zwischen wem vermittelt Kerry?

Angeblich ist die Antwort auf diese Frage ziemlich einfach, wenn nicht zu sagen banal: Israel und die Palästinensern kriegen gar nichts auf die Reihe, es brennt und kracht, wie sonst nur in der schwarz-gelben Fankurve von Dynamo Dresden, was die Einmischung eines unabhängigen und nüchternen Mediators nötig macht. 

Aber während es ziemlich klar ist, was unter dem politischen Begriff „Israel“ zu verstehen ist, ist es völlig unklar, was man mit dem verschwommenen Begriff „Palästina“ anfangen soll.

Wer verhandelt hier mit wem? Meint man damit die Regierung im Westjordanland oder die Hamas-Regierung im Gaza-Streifen? Angenommen, dass Israel sich bereit erklärt, die Bedingungen der Palästinenser zu akzeptieren. Mit wem genau schließt es dann den Vertrag ab? Mit Mahmud Abbas oder mit Ismail Haniyya? Oder soll Israel davon ausgehen, dass die Hamas jede Entscheidung der Abbas-Regierung bezüglich der Beziehungen zu Israel ad hoc akzeptiert? 

Wollte Kerry für seine Tochter ein gebrauchtes Auto kaufen, würde er mit jemandem verhandeln, bevor es klar wäre, dass der Kerl tatsächlich der Besitzer des Autos ist? Höchstwahrscheinlich nicht. In der politischen Sphäre ist es sogar komplizierter. Denn die Legitimität de jure ist ein leeres Wort ohne eine Legitimität de facto. 

Unter diesen Bedingungen ist die jetzige Verhandlungsrunde bestenfalls eine gut ausgedachte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Außenministeriums der amerikanischen Regierung. Schlimmstenfalls, und das passiert immer, wenn eine Farce ernst genommen wird, kann sie sich zu einer akuten Gefahr für die Zukunft Israels entwickeln.