Freitag, 10. November 2017

Sexueller Missbrauch an einem Pony...

von Thomas Heck...

Die Berliner Morgenpost berichtet von einem besonders widerlichen Fall von sexuellen Missbrauch an einem Pony durch einen 23jährigen Flüchtling. Ich bin ja bei derartigen Berichten immer etwas skeptisch, was den Wahrheitsgehalt anbelangt. Doch die Berliner Morgenpost ist schon ein eher seriöse Blatt und sogar die Polizei hat die Tat bestätigt. Erstaunlich ist auch, wie offen in diesem Fall über Herkunft des Täters gesprochen wird. Da muss schon ein Pony als Opfer herhalten, damit so etwas passiert. Deutsche Frauen und Mädchen reichen da sonst nicht. So berichtet die Berliner Morgenpost:

Der junge Mann soll sich sexuell an einem Pony des "Kinderbauernhofs" im Görlitzer Park vergangen haben. Das bestätigte eine Mitarbeiterin der Einrichtung der Berliner Morgenpost. Der Vorfall ereignete sich am Freitag vergangener Woche gegen 15 Uhr. Zunächst hatte Amanda F. (Name von der Redaktion geändert) den Vorfall der Berliner Morgenpost geschildert. "Meine Babysitterin war mit unserem Sohn im Görlitzer Park unterwegs. Sie mussten mitansehen, wie sich der Mann sexuell an dem Pony verging." Ihre Babysitterin habe ihr den Fall geschildert und auch mit den im Görlitzer Park eingesetzten sogenannten Parkläufern gesprochen. Sie wolle sich nicht mehr zu dem Vorfall äußern. Die Szene sei zu traumatisierend gewesen.



Wie die Mitarbeiterin des Kinderbauernhofs der Berliner Morgenpost sagte, habe die Babysitterin geistesgegenwärtig ein Foto des Mannes während dessen Tat gemacht und sofort Mitarbeiter des Kinderbauernhofs verständigt. Auch die Parkläufer, die im Görlitzer Park für Sicherheit sorgen sollen, wurden hinzugezogen. Die Mitarbeiter riefen die Polizei. Der junge Mann habe bemerkt, dass seine Tat beobachtet worden war, habe dann von dem Tier abgelassen und sei zunächst im Park verschwunden.

Der Mann bekam Hausverbot und eine Anzeige

Die Parkläufer hätten den Mann dann anhand des Fotos gesucht und gefunden und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Von der Polizei seien seine Personalien festgestellt worden. "Er bekam bei uns Haus- und Hofverbot", so die Mitarbeiterin. "Falls er wiederkommt, melden wir das. So etwas ist bei uns noch nicht vorgekommen." Man habe den Vorfall angezeigt. Die Polizei bestätigte eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen" gegen einen 23-jährigen gebürtigen Syrer.

Der Kinderzoo ist vor allem bei jungen Familien beliebt. Er verfügt über zwei Ponys, zwei Esel, ein halbes Dutzend Schafe und Ziegen und jeweils etwa zehn Hühner, Enten und Kaninchen. "Hier passieren das ganze Jahr über positive Dinge", so die Mitarbeiterin. "Es ist schade, dass wir jetzt mit einem solchen Vorfall in Verbindung gebracht werden."

Auf "Erregung öffentlichen Ärgernisses" steht in Deutschland laut §183a StGB Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz steht Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, sofern dem Tier erhebliche Schmerzen zugefügt wurden. Jetzt fehlt nur noch ein Staatsanwalt, der die Straftat vor Gericht bringt, ein Richter, der den Schmutzlappen entsprechend verurteilt und ein Senat, der anschließend diesen Menschen nach Syrien zurückverfrachtet, denn hier kann ja wohl niemand, nicht mal die Grünen oder die Linke, ernsthaft eine günstige Sozialprognose erwarten. Ob dennoch dem Täter ein Denkmal gesetzt wird, wie dem Neger als Drogendealer im selbigen Park oder die künstlerische Reisebus-Installation vor dem Brandenburger Tor, ist in dieser Hautstadt der Bekloppten nicht auszuschließen.

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